Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,
über 52% der wahlberechtigten Menschen haben in unserer Gemeinde das höchste Gut der direkten Demokratie nach den Grundsätzen der freien, gleichen und geheimen Wahl mit dem Instrument Bürgerentscheid genutzt, um dem Gemeinderatsgremium einen klaren Auftrag zu erteilen.
Sie haben sich mit eindeutiger Mehrheit (62%) klar für die Chance auf gemeindeeigener Fläche im Bereich Herrschaftswald einen Windpark zu errichten und zu betreiben ausgesprochen. Hierfür darf ich mich als Ihr Bürgermeister auch im Namen des Gemeinderates und der Verwaltung ganz recht herzlich bei Ihnen bedanken.
Durch den Bürgerentscheid haben Sie uns einen klaren Auftrag erteilt!
Ihr Bürgermeister, die Verwaltung und der Gemeinderat wird verantwortungsvoll und effizient die Planung (und mögliche Umsetzung) mit unserem Partner JUWI zielstrebig angehen. Mit den bis zu 9 möglichen Anlagen, auf gemeindeeigenen Flächen vier und auf angrenzenden Flächen privater Eigentümer weitere fünf Anlagen, hat die Gemeinde – haben die Bürgerinnen und Bürger einen großen Schritt zur Energiewende beigetragen.
Durch die geplanten Anlagen können bis zu 50.800 Haushalte mit erneuerbarer Energie versorgt werden. Ebenso sind hierdurch die ausgewiesenen Vorrangflächen für Windenergieanlagen in unserer Gemeinde durch den Regionalplan zu vernachlässigen. Wir haben die Vorgaben der Flächenzahl von 1,8 % mit dem Windpark Herrschaftswald erfüllt.
Das Ziel, eine Verspargelung der Windenergieräder auf unserer Gemarkung zu verhindern, haben wir dank Ihrer Weitsicht liebe Bürgerinnen, liebe Bürger erreicht.
Nun gilt es die nächsten Schritte auf den Weg zu bringen; z. B.
- · Prüfung der Windhöffigkeit
- · Festlegen der genauen Standorte
- · Artenschutzprüfungen
Ich werde Sie liebe Bürgerinnen und Bürger zur gegebenen Zeit immer wieder über die Entwicklung unseres Windparks Herrschaftswald informieren.
Ich danke für Ihr Verständnis
Ihr Bürgermeister – Wolfgang Jürriens
WindkraftChancen nutzen. Weichen stellen.
Energiewende durch Wind
In Deutschland übernehmen die erneuerbaren Energien eine immer wichtigere Rolle bei der Energieversorgung. Von 3 % im Jahre 1990 sind diese bis 2022 auf rund 46 % angestiegen – aktuelles Ziel der Bundesregierung ist ein Anteil von 80 % bis 2030. Die Windenergie ist dabei der größte Faktor. Im Jahr 2023 wurden in Deutschland rund 137 Terawattstunden Strom aus Windenergieanlagen erzeugt, rund 27 % an der gesamten Bruttostromerzeugung in Deutschland.
Windenergie als Beitrag zum Klimaschutz
Bis 2045 will Deutschland klimaneutral werden. Dafür braucht es den Ausbau der erneuerbaren Energien. Während des bisherigen Ausbaus ist der CO₂-Ausstoß der Energiewirtschaft von 466 Mio. Tonnen im Jahr 1990 auf 247 Mio. Tonnen im Jahr 2021 gesunken, was einer Reduktion der Treibhausgas-Emissionen zwischen 1990 und 2022 um fast 39 % entspricht.
Auswirkungen auf die Natur und Umwelt
Ein Windparkprojekt im Genehmigungsverfahren durchläuft umfangreiche Artenschutzuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild erfolgen Ausgleichsmaßnahmen. So können zum Beispiel Aufforstungen und ökologischer Waldumbau, Schaffung von Nahrungshabitaten für geschützte Vögel, sowie Brutkästen für Fledermäuse geschaffen werden.
Zukunftspark – Windenergie als Zukunftsperspektive
Worum geht es?
Der Planentwurf des Unternehmens JUWI sieht die Errichtung von bis zu vier Windenergieanlagen auf kommunalem Grund und fünf auf privatem Grund vor. Für die Windenergieanlagen auf privatem Grund wurden durch die Grundstückseigentümer bereits Verträge abgeschlossen und erste Umweltuntersuchungen durchgeführt. Dabei handelt es sich um Wald- aber auch Offenlandstandorte. Der Windpark im Herrschaftswald und den angrenzenden Freiflächen ist ein Beitrag zum Klimaschutz und bringt Wertschöpfung in die Region:
- Höherwertiger Ersatz bei der Aufforstung gerodeter Flächen für den Windparkbau
- Ausgleichsmaßnahmen gezielt für die Aufwertung und Schaffung von Lebensräumen für geschützte Tiere – dadurch wird ein standortgerechter Waldumbau gefördert und der Brandschutz im Wald verbessert.
- Pachtzahlungen und Beteiligungen für Gemeinde und Bürgerinnen und Bürger
- Wertschöpfung für die ländliche Region
Kurz und knapp
Anlagentyp: Vestas V172
Nabenhöhe: 199 m
Gesamthöhe: 285 m
Parkleistung gesamt: 64,8 MW
Laufzeit: 20 bis 25 Jahre
Überblick ProjektplanungWas liegt hinter uns, was vor uns?
Gegenwärtig gibt es auf der Gemarkung Helmstadt-Bargen keine Flächen mit Planungsrecht für Windenergieanlagen. Der Regionalplan Rhein-Neckar ist aktuell in der Neuaufstellung und die Gemeinde Helmstadt-Bargen hat dem Regionalverband vorgeschlagen, ihre Vorranggebietsplanung an die in der Karte unten auf der Seite ersichtlichen Anlagenstandorte anzupassen.
In unserer vorangegangenen Flächenprüfung wurden alle bekannten Informationen und mögliche Restriktionen untersucht und bewertet. Wir haben anhand unserer Analysekriterien und unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten das dargestellte Gebiet als Planungsgebiet für einen Windpark auf Gemarkung Helmstadt-Bargen definiert. Dabei wurden auch die Abstände zu Außenbereichen sowie geschlossenen Siedlungen berücksichtigt.
Wo sind die Windräder geplant?
Der Windpark Herrschaftswald würde nord-östlich von Helmstadt geplant werden, auf Flächen, die sowohl Wald- als auch Offenland-Standorte umfassen. Das Gebiet ist in der Bürgerschaft unter dem Namen „Herrschaftswald“ bekannt.
Windenergie fördert den Klimaschutz
Bei den Windrädern setzt JUWI auf das Modell Eventus V172 der Firma Vestas, eines Anlagenherstellers mit über 40 Jahren Erfahrung und innovativer eigener Entwicklungsabteilung. Dieser Anlagentyp arbeitet mit erprobter Technologie, zuverlässig und effizient, so dass der Strom zu vergleichsweise geringen Stromgestehungskosten erzeugt wird. Bereits nach 6-7 Monaten Betrieb ist die Windkraftanlage energieneutral. Beim späteren Rückbau der Anlagen kann aktuell bis zu 89 % des Materials recycelt werden. Bis zum Ende der Laufzeit kann möglicherweise eine Recyclingquote von nahezu 100 % erreicht werden.
Aktuelle Flächennutzung
Für eine moderne Windenergieanlage mit 7-8 MW Leistung wird während der Bauphase einschließlich der Zufahrtswege eine Fläche von 6.000 m² benötigt – nach Abschluss der Bauarbeiten werden ca. 2/3 dieser Fläche wieder aufgeforstet, womit final eine Fläche von rund 2.000 m² beansprucht wird. Vier der geplanten Standorte der Windkraftanlagen werden als landwirtschaftliche Fläche genutzt, fünf Anlagen befinden sich im Waldgebiet.
Wie wird sich unsere Landschaft verändern?Realitätsgetreue Visualisierungen geben einen Ausblick
Windenergieanlagen prägen das Landschaftsbild. Doch viele Menschen haben Schwierigkeiten, sich während der Planung vorzustellen, wie diese Veränderungen in ihrer Umgebung aussehen werden. Dies führt zu Unsicherheit und Spekulationen. Durch modernste und realitätsgetreue Visualisierungen können Sie sich bereits heute ein genaues Bild davon machen, wie die fertigen Windkraftanlagen aussehen werden und wie stark sie je nach Standort sichtbar sein werden. Wenn Sie auf eines der Bilder klicken, gelangen Sie zur Vollbild-Galerieansicht.
FlächenbedarfAuswirkungen auf Landwirtschaft und Wiederaufforstung
Energiewende durch Wind
Dauerhaft nimmt eine Windenergieanlage durchschnittlich circa 0,35 Hektar Fläche (3.500 m² mit Fundament) in Anspruch. Während der Bauphase sind zusätzlich ca. 0,6 Hektar, also in Summe 0,95 Hektar (9.500 m²) je Windrad durch z. B. Kranaufbaufläche und Zufahrtswege freizuhalten, die nach Abschluss der Bauphase aber wieder aufgeforstet werden. Alle vier Windenergieanlagen würden dauerhaft eine Forstfläche von rund 1,4 Hektar belegen – das entspricht etwa 0,28 % der gesamten Forstfläche auf der Gemarkung Helmstadt-Bargen.
In enger Abstimmung mit der Forst- und Naturschutzbehörde würde JUWI den Eingriff in den Forst so gering wie möglich halten. Wo möglich, würden z. B. Anlagenstandorte nahe bestehender Forstwege oder auch auf Waldlichtungen geplant. So würde der Eingriff auf ein mögliches Minimum reduziert. Der geschätzte Eingriff würde bei etwa 1176 Festmeter Holz liegen. Dieses würde komplett für die Holzwirtschaft bereitgestellt und entspricht ca 28% der Menge, die jedes Jahr regulär durch den Forstbetrieb entnommen wird. 4.100 Festmeter entsprechen der nachhaltigen Planung im Forstbetriebsplan – es wird also durch Bau der Anlagen nicht mehr Holz eingeschlagen als in den bisherigen Jahren auch.
Windenergie fördert den Klimaschutz
Temporär gerodete Waldflächen müssen nach Abschluss der Baustellenarbeiten innerhalb einer von der Genehmigungsbehörde vorgegebenen Frist wieder aufgeforstet oder der natürlichen Waldentwicklung überlassen werden. Für die dauerhaft gerodete Fläche muss an anderer Stelle aufgeforstet werden. Darüber hinausgehende Ausgleichsmaßnahmen können z. B. die Schaffung eines Feuchtbiotops in Bargen sein. Für die Ausgleichsmaßnahmen und Ausgleichsflächen können Projektentwickler, Standortgemeinde und Genehmigungsbehörde gemeinsam Vorschläge entwickeln.
JUWI verpflichtet sich deutlich über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, die beanspruchten Flächen wiederaufzuforsten oder andere Waldentwicklungsmaßnahmen durchzuführen.
Das Unternehmen forstet die beanspruchten Flächen durch ökologisch wertvolle und klimaresistente Baumarten wieder auf. Alle Ausgleichsmaßnahmen werden, soweit möglich, in der Kommune oder Region umgesetzt.
KeyfactsZahlen. Daten. Fakten.
Anzahl der Windräder
CO₂-Einsparung
Kosten / Einnahmen
Versorgung
„Ja“ zu WindkraftDie Argumente für Windkraft überwiegen deutlich.
Nachhaltig und sauber
Kosteneffizienz
Arbeitsplätze
Entsorgung
Bedenken gegen Windenergie
Kosten: Die Einführung und Nutzung der Windenergie bringt auch Kosten mit sich. Ein verstärkter Ausbau der Windenergie erfordert Investitionen in Infrastruktur, insbesondere den Ausbau und die Verstärkung der Stromnetze, den Bau von Stromspeichern und das Vorhalten von Reservekapazitäten, vor allem von Gaskraftwerken für die Zeiten, wenn weder Wind weht noch die Sonne scheint.
Belastungen für Anwohnerinnen und Anwohner in der Nähe von Windparks: Einige Menschen nehmen Windparks als landschaftsverschandelnd wahr und fürchten Belästigung durch Lärm und Schattenwurf. Für Lärm und Schatten gibt es aber Grenzwerte. Die Genehmigungsbehörde prüft, dass sie eingehalten werden.
Windkraftanlagen in der Bauphase und im Betrieb können eine Gefahr für die Tierwelt darstellen. Der Projektentwickler muss daher mit seinem Genehmigungsantrag darlegen, welche Gefährdungen eventuell zu erwarten und wie diese zu minimieren sind. Im Zweifel kann das Landratsamt die Genehmigung auch verweigern oder an Auflagen knüpfen.
Abwägung des Gemeinderates
Durch gute Planung, sorgfältige Standortwahl und Umweltauflagen können die genannten Probleme gelöst oder minimiert werden. Auch die aufwändigen Veränderungen im Energiesystem, die der Ausbau von Wind- und Solarenergie nach sich zieht, sind mittelfristig nach Auffassung vieler Fachleute lösbar.
Aus Sicht des Gemeinderates überwiegen daher deutlich die Vorteile der Windenergie für Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft.
Warum?Gemeinsam etwas bewirken.
Wie könnte das aussehen?
Der Gemeinderat hat sich dafür ausgesprochen, dass im Rahmen einer direkten Bürgerbeteiligung jährlich darüber abgestimmt werden soll, wofür 5 % der Pachteinnahmen (geplant 50.000 €) für unsere Gemeinde verwendet werden soll. Das heißt, dass die Bevölkerung jedes Jahr über die konkrete Nutzung, bzw. die konkrete Unterstützung eines Projekts abstimmen kann und so aktiv an den Mehreinnahmen partizipiert.
Ein Großteil der zukünftigen Mittel soll in den ersten Jahren für bisher nicht umsetzbare und aufgeschobene Infrastrukturprojekte, wie z.B. der Neubau des Kindergartens Helmstadt oder für eine Sanierung der Hallen in Bargen und Flinsbach verwendet werden. Auch könnte über eine Einfrierung oder Reduzierung der Grundsteuerbeträge diskutiert werden.
Regionalplanung
Die Metropolregion Rhein-Neckar arbeitet derzeit an der Überarbeitung ihres einheitlichen Regionalplans und erstellt dabei einen eigenen Teilregionalplan Windenergie, um die gesetzlich festgelegten 1,8 % der Fläche für Windenergie in unserer Region umzusetzen. Eine geordnete Planung ist entscheidend, um eine „Super-Privilegierung“ zu vermeiden, bei der Windenergieanlagen ohne spezielle Vorgaben genehmigt werden können. Während der Anhörungsphase sprach sich der Gemeinderat aktiv für die Entwicklung im Herrschaftswald aus und empfahl gleichzeitig, um eine übermäßige Bebauung zu verhindern, die potenzielle Fläche im Wolfsloch aus dem Regionalplan zu streichen.
Nur durch eine gemeinsame und geordnete Vorgehensweise ist es möglich, das Thema Windkraft aktiv und kontrolliert mitzugestalten.
Einnahmen durch Verpachtung kommunaler Flächen
Die Verpachtung von kommunalen Flächen bietet der Gemeinde und somit auch den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, zusätzliche Einnahmen zu generieren. Diese können für Projekte und Entlastungen genutzt werden, die aufgrund der aktuellen finanziellen Situation der Gemeinde Helmstadt-Bargen bisher nicht realisierbar waren.
Konkret könnte dies u. a. für Folgendes eingesetzt werden:
- die Verbesserung von Spielplätzen
- zusätzlichen Umweltschutz
- die Förderung von Jugendarbeit
- die Unterstützung von Vereinen
- einer Live-Band am Sauerkrautmarkt
- die Schaffung von öffentlichen Toiletten auf den Friedhöfen
- schnellere (Wieder-)beschaffung von Spielgeräten für Kindergärten und Schulen
PlanbarWie geht es weiter
Stimmt die Mehrheit dafür,…
… würde die Gemeinde die Vertragsverhandlungen mit JUWI abschließen und das Genehmigungsverfahren gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz einleiten. Dies beinhaltet die Beauftragung erforderlicher Gutachten und die Vorbereitung des Genehmigungsantrags. Der Antrag und die Gutachten zu Schallwirkungen, Natur- und Landschaftsschutz sowie anderen Themen werden dann vom Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises geprüft. Es wird angestrebt, eine Genehmigung im Jahr 2027 zu erhalten, um 2028 mit dem Bau zu beginnen und 2029 den ersten Strom zu erzeugen.